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Die Prüfungsordnung für den Kurs ENLT
Prüfungsordnung für die Internet-basierte, zertifizierte Weiterbildung zur/ zum "Expertin/ Experten für Neue Lerntechnologien" (ENLT) der tele-akademie der Hochschule Furtwangen vom 25.10. 2004
§ 1 Geltungsbereich
Diese Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit der Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die tele-akademie der HS Furtwangen die Prüfungsanforderungen sowie das Prüfungsverfahren für die Internet-basierte, zertifizierte Ausbildung zum "Experten für Neue Lerntechnologien" (ENLT).
§ 2 Prüfungsausschuss
Dem Prüfungsausschuss gehören an:
- der Studienleiter der tele-akademie,
- der Kursleiter des Fernlehrkurses "Experte für Neue Lerntechnologien" (ENLT),
- die Betreuer der drei Inhaltsbereiche "Mediendidaktik, Medieninformatik, Tele-Tutor-Praxis",
- die Betreuer der Inhaltsbereiche "Bildungsmanagement" und "Medienpädagogik".
Der Prüfungsausschuss entscheidet über:
- das Erlassen von Leistungen in Ausnahmefällen,
- die Vergabe von Zertifikaten.
§ 3 Erforderliche Leistungen
Die Vergabe eines Zertifikats in der Internet-basierten Ausbildung ENLT erfolgt ausschließlich aufgrund der im Kurs erbrachten Leistungen. Für die Erlangung des Zertifikats sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Bearbeitung der 3 Gruppenaufgaben
- Teilnahme an beiden Präsenzveranstaltungen
- Durchführung eines Gruppenprojektes im zweiten Semester (Abgabe einer Projektskizze, 3 Statusberichten, Grobkonzept, Projektbericht und Präsentation des Projektes auf der letzten Präsenzveranstaltung)
- Bearbeitung von einer individuellen Aufgabe pro Inhaltsbereich (Tele-Tutor-Praxis, Mediendidaktik, Medieninformatik, Bildungsmanagement, Medienpädagogik)
Mündliche Prüfungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
§ 4 Beurteilung von Leistungen
Für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die aktive Teilnahme an den Gruppenlernaufgaben sowie das Erbringen der anderen unter § 3 genannten Leistungen erforderlich.
Das Zertifikat enthält als qualifizierende Aussage den Passus "...hat mit Erfolg teilgenommen". Eine differenzierende
Benotung findet nicht statt.
§ 5 Nachholung und Wiederholung von Leistungsnachweisen
Die unter § 3 genannten Leistungen können nachgeholt werden, wenn einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer wegen bescheinigter Krankheit oder anderen nicht selbst Verschuldeten Hinderungsgründen das Erbringen derselben nicht möglich war.
§ 6 Zertifikat, Teilnahmebescheinigung
Hat eine Teilnehmerin, ein Teilnehmer die unter § 3 genannten Leistungen erbracht, so erhält er/sie ein Zertifikat. Sollten die Leistungen nicht erbracht worden sein, so wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
- den Namen und das Logo der tele-akademie, die Bezeichnung des Kurses und die Angabe, dass es sich um einen Internet-basierten Kurs handelt
- eine Auflistung der vermittelten Inhalte,
- die Auflistung der erbrachten Leistungen
- die Formulierung "hat mit Erfolg teilgenommen",
- die Unterschrift des Studienleiters der tele-akademie und des Rektors der Hochschule Furtwangen.
Die Teilnahmebescheinigung enthält folgende Angaben:
- den Namen und das Logo der tele-akademie,
- die Bezeichnung des Kurses und die Angabe, dass es sich um einen Internet-basierten Kurs handelt,
- die Angaben über den Zeitraum, in dem das entsprechende Angebot der tele-akademie in Anspruch genommen
- wurde,
- die Formulierung "hat teilgenommen",
- die Unterschrift des Studienleiters der tele-akademie.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung auf der Web-Site der tele-akademie der Hochschule Furtwangen in Kraft.
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