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Die Prüfungsordnung für den Kurs ENLT

Prüfungsordnung für die Internet-basierte, zertifizierte Weiterbildung zur/ zum "Expertin/ Experten für Neue Lerntechnologien" (ENLT) der tele-akademie der Hochschule Furtwangen vom 25.10. 2004

§ 1 Geltungsbereich

Diese Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit der Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die tele-akademie der HS Furtwangen die Prüfungsanforderungen sowie das Prüfungsverfahren für die Internet-basierte, zertifizierte Ausbildung zum "Experten für Neue Lerntechnologien" (ENLT).

§ 2 Prüfungsausschuss

Dem Prüfungsausschuss gehören an:

  1. der Studienleiter der tele-akademie,
  2. der Kursleiter des Fernlehrkurses "Experte für Neue Lerntechnologien" (ENLT),
  3. die Betreuer der drei Inhaltsbereiche "Mediendidaktik, Medieninformatik, Tele-Tutor-Praxis",
  4. die Betreuer der Inhaltsbereiche "Bildungsmanagement" und "Medienpädagogik".

Der Prüfungsausschuss entscheidet über:

  • das Erlassen von Leistungen in Ausnahmefällen,
  • die Vergabe von Zertifikaten.

§ 3 Erforderliche Leistungen

Die Vergabe eines Zertifikats in der Internet-basierten Ausbildung ENLT erfolgt ausschließlich aufgrund der im Kurs erbrachten Leistungen. Für die Erlangung des Zertifikats sind folgende Leistungen zu erbringen:

  1. Bearbeitung der 3 Gruppenaufgaben
  2. Teilnahme an beiden Präsenzveranstaltungen
  3. Durchführung eines Gruppenprojektes im zweiten Semester (Abgabe einer Projektskizze, 3 Statusberichten, Grobkonzept, Projektbericht und Präsentation des Projektes auf der letzten Präsenzveranstaltung)
  4. Bearbeitung von einer individuellen Aufgabe pro Inhaltsbereich (Tele-Tutor-Praxis, Mediendidaktik, Medieninformatik, Bildungsmanagement, Medienpädagogik)

Mündliche Prüfungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.

§ 4 Beurteilung von Leistungen

Für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die aktive Teilnahme an den Gruppenlernaufgaben sowie das Erbringen der anderen unter § 3 genannten Leistungen erforderlich.

Das Zertifikat enthält als qualifizierende Aussage den Passus "...hat mit Erfolg teilgenommen". Eine differenzierende
Benotung findet nicht statt.

§ 5 Nachholung und Wiederholung von Leistungsnachweisen

Die unter § 3 genannten Leistungen können nachgeholt werden, wenn einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer wegen bescheinigter Krankheit oder anderen nicht selbst Verschuldeten Hinderungsgründen das Erbringen derselben nicht möglich war.

§ 6 Zertifikat, Teilnahmebescheinigung

Hat eine Teilnehmerin, ein Teilnehmer die unter § 3 genannten Leistungen erbracht, so erhält er/sie ein Zertifikat. Sollten die Leistungen nicht erbracht worden sein, so wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

  • den Namen und das Logo der tele-akademie, die Bezeichnung des Kurses und die Angabe, dass es sich um einen Internet-basierten Kurs handelt
  • eine Auflistung der vermittelten Inhalte,
  • die Auflistung der erbrachten Leistungen
  • die Formulierung "hat mit Erfolg teilgenommen",
  • die Unterschrift des Studienleiters der tele-akademie und des Rektors der Hochschule Furtwangen.

Die Teilnahmebescheinigung enthält folgende Angaben:

  • den Namen und das Logo der tele-akademie,
  • die Bezeichnung des Kurses und die Angabe, dass es sich um einen Internet-basierten Kurs handelt,
  • die Angaben über den Zeitraum, in dem das entsprechende Angebot der tele-akademie in Anspruch genommen
  • wurde,
  • die Formulierung "hat teilgenommen",
  • die Unterschrift des Studienleiters der tele-akademie.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung auf der Web-Site der tele-akademie der Hochschule Furtwangen in Kraft.



Ihre Ansprech-
partnerin
 
Karen Markowski
Kursmanagerin
markowski@hs-
furtwangen.de

Tel.:
+49-(0)7723-920 26 76


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