Die Prüfungsordnung für den Kurs ENLT
Prüfungsordnung für die Internet-basierte, zertifizierte Weiterbildung zur/ zum "Expertin/ Experten für Neue Lerntechnologien" (ENLT) der tele-akademie der Hochschule Furtwangen vom 25.10. 2004
§ 1 Geltungsbereich
Diese Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit der Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die tele-akademie der HS Furtwangen die Prüfungsanforderungen sowie das Prüfungsverfahren für die Internet-basierte, zertifizierte Ausbildung zum "Experten für Neue Lerntechnologien" (ENLT).
§ 2 Prüfungsausschuss
Dem Prüfungsausschuss gehören an:
Der Prüfungsausschuss entscheidet über:
§ 3 Erforderliche Leistungen
Die Vergabe eines Zertifikats in der Internet-basierten Ausbildung ENLT erfolgt ausschließlich aufgrund der im Kurs erbrachten Leistungen. Für die Erlangung des Zertifikats sind folgende Leistungen zu erbringen:
Mündliche Prüfungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
§ 4 Beurteilung von Leistungen
Für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die aktive Teilnahme an den Gruppenlernaufgaben sowie das Erbringen der anderen unter § 3 genannten Leistungen erforderlich.
Das Zertifikat enthält als qualifizierende Aussage den Passus "...hat mit Erfolg teilgenommen". Eine differenzierende
Benotung findet nicht statt.
§ 5 Nachholung und Wiederholung von Leistungsnachweisen
Die unter § 3 genannten Leistungen können nachgeholt werden, wenn einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer wegen bescheinigter Krankheit oder anderen nicht selbst Verschuldeten Hinderungsgründen das Erbringen derselben nicht möglich war.
§ 6 Zertifikat, Teilnahmebescheinigung
Hat eine Teilnehmerin, ein Teilnehmer die unter § 3 genannten Leistungen erbracht, so erhält er/sie ein Zertifikat. Sollten die Leistungen nicht erbracht worden sein, so wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Die Teilnahmebescheinigung enthält folgende Angaben:
§ 7 Inkrafttreten
Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung auf der Web-Site der tele-akademie der Hochschule Furtwangen in Kraft.